Leer - Damit das Technische Hilfswerk (THW) auch in Zukunft gut vorbereitet und jederzeit einsatzbereit ist, hat der Deutsche Bundestag im April wichtigen Anpassungen im THW-Gesetz zugestimmt. Im Fokus stehen dabei der erweiterte Kostenverzicht bei Einsätzen im Rahmen der Amtshilfe sowie die Erweiterung der Freistellung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte.
Am 01. Mai 2020 ist das neue THW-Gesetz in Kraft getreten. Die zwei wesentlichen Änderungen sind:
Freistellungsregelung
Bis dato waren die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bisher nur für Einsätze und Ausbildungsveranstaltungen von der Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis freigestellt. In diesen Fällen sorgt das THW dafür, dass ihren Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Seit 01. Mai können sie auch für Informationsveranstaltungen in Schulen, für Ausschuss-Sitzungen oder andere Termine freigestellt werden, die nicht in arbeitsfreie Zeiten verschoben werden können.
Kostenverzicht bei Amtshilfeleistungen
Nach der neuen Gesetzesformulierung soll das THW auf die Erstattung seiner Auslagen verzichten, „soweit dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und eine Auslagenerstattung an das THW zu Lasten der ersuchenden Gefahrenabwehrbehörde ginge.“ Da die Einbindung des THW in die Gefahrenabwehr im öffentlichen Interesse liegt, wird das THW künftig auf Erstattungsforderungen verzichten, die zu Lasten der Gefahrenabwehrbehörden, wie z.B. Kommunen, gehen würden.
Quellen: www.thw.de , www.bmi.bund.de und THW-Ortsverband Marktredwitz