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Leer,

Leistungsnachweis der Atemschutzgeräteträger

Gemäß Dienstvorschrift 7 - Atemschutz müssen alle Atemschutzgeräteträger regelmäßig Ihre Leistungsfähigkeit bescheinigen.

Am vergangenen, Samstag den 03. März, durften unsere acht Atemschutzgeräteträger Ihren Leistungsnachweis in der Übungsstrecke der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Leer absolvieren.

Zu Beginn müssen alle Teilnehmer Ihre körperliche Leistungsfähigkeit auf dem Laufband, der Endlosleiter, dem Fahrrad oder dem Schlaghammer beweisen. Wer diese Aufgaben absolvieren konnte, geht weiter in die Atemschutzstrecke. Diese Atemschutzstrecke besteht aus Gitterkäfigen, durch die der Atemschutzgeräteträger kriechen muss und einige Aufgaben erledigen muss.

Wer beides besteht, bekommt wieder seinen "Stempel" und darf ein weiters Jahr unter Atemschutz arbeiten.

Vielen Dank an die Kreisfeuerwehr Leer, das Ihr die Zeit aufgebracht habt, um den Leistungsnachweis unserer Atemschutzgeräteträger abzunehmen...


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